Professional Endurance Team
Pleinfelder Strasse 12
91166 Georgensgmünd
Deutschland

Telefon: 09172 - 684 766
Fax: 09172 - 684 769

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AGB

1. Allgemeines

1.1 Allen Leistungen des Professional Endurance Teams – Susanne Buckenlei und Matthias Fritsch GbR (im folgenden „Professional Endurance Team“ genannt) liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese werden durch Auftragserteilung (schriftlich, wie mündlich) anerkannt und gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden schon jetzt widersprochen. Änderungen und Ergänzungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch das Professional Endurance Team und im Zweifel nur für den Einzelfall. Anders lautende Bedingungen – soweit sie nicht schriftlich vereinbart werden – gelten nicht.

1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Nebenabreden ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

1.4 Soweit einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam geworden sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere denen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

2. Persönliche Daten

2.1 Der Kunde (im folgenden Auftraggeber genannt) ist mit dem Speichern seiner persönlichen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen einverstanden.

2.2 Die gewonnenen Testergebnisse, angefertigten Protokolle und Auswertungen dürfen durch das Professional Endurance Team verwendet werden. Dies schließt eine eventuelle wissenschaftliche Weiterverarbeitung der Ergebnisse zum Zwecke der Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten (z.B. Promotion, etc.) mit ein. Für diesen Fall versichert sich das Professional Endurance Team zur Anonymität der Ergebnisse.

2.3 Ansonsten verpflichtet sich das Professional Endurance Team zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten.

3. Leistungsumfang

3.1 Bei den angebotenen Leistungen des Professional Endurance Teams handelt es sich weitgehend um Dienstleistungen die überwiegend die Vermittlung von Fachwissen aus den Bereichen der Sportwissenschaft zum Inhalt haben. Dieses Wissen wird in mündlicher, schriftlicher und in Datenform ausgegeben.

3.2 Leistungsdiagnostik

3.2.1 Die Leistungsdiagnostik findet nach Terminvereinbarung als Labortest im Institut des Professional Endurance Team auf einem Laufband oder Ergometer oder als Feldtest im freien Felde statt.

3.2.2 Die Testprotokolle richten sich nach den individuellen Voraussetzungen und den Zielen des Auftraggebers, die vor dem Test mittels Sportanamnesebogen ermittelt werden.

3.2.3 Mit seiner Unterschrift versichert der Auftraggeber seine vollständige Gesundheit und Belastbarkeit und nimmt damit das Professional Endurance Team für mögliche gesundheitliche Folgeschäden, die durch die Testmitwirkung entstanden sind, aus der Haftung, soweit sich nicht aus Punkt 8 dieser Vereinbarung etwas anderes ergibt.

3.2.4 Die Testergebnisse und Auswertungen werden entweder unmittelbar nach dem Test ausgegeben und besprochen oder per Post bzw. E-Mail an den Auftraggeber versandt.

3.3 Muskelfunktionsdiagnostik

3.3.1 Die Muskelfunktionsdiagnostik kann nach Terminvereinbarung intern im Institut oder extern durchgeführt werden.

3.3.2 Die Testergebnisse und Auswertungen werden entweder unmittelbar nach dem Test ausgegeben und besprochen oder per Post bzw. E-Mail an den Auftraggeber versandt.

3.4 Trainingsplanung

3.4.1 Für die Trainingsplanung ist ein Abkommen zu unterzeichnen, das den Inhalt und die Laufzeit der Planung definiert. Mit der Unterzeichnung des Abkommens versichert der Auftraggeber zusätzlich seine vollkommene Gesundheit und Belastbarkeit. Gesundheitlich eingeschränkte Personen sind verpflichtet ihre Einschränkungen in einem zusätzlichen Anamneseprotokoll offen darzulegen.

3.4.2 Die Vergütung der Trainingsplanung ist stufenförmig angelegt und verbilligt sich mit zunehmender Planungsdauer.
Es existieren 3 Tarifzeiträume:
- 3-5 Monate
- 6-8 Monate
- 9-12 Monate
Die Preise hierzu sind der
allgemeinen Preisliste zu entnehmen. Auf Wunsch werden die Preislisten auch zugesandt.

3.4.3 Der Vertrag ist innerhalb der Erstlaufzeit nicht kündbar.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um die vorhergehende Laufzeit, wenn er nicht bis 14 Tage vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Für die Zeiträume der Trainingsplanung gelten dann die aktuellen Tarife der allgemeinen Preisliste.
Die Kündigung des Vertrages hat schriftlich bis zur angegebenen Frist per Post oder Fax zu erfolgen. Mündliche Kündigungen können nicht angenommen werden.

3.4.4 Bei längerer Krankheit oder Verletzungen, die ein Training auf lange Sicht verhindern würden gewährt das Professional Endurance Team eine vorzeitige Kündigung, gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes.
Gelangt der Auftraggeber dadurch in einen anderen Tarif, wird eine Nachzahlung in Form einer einmaligen Abschlagzahlung in Höhe der Differenz des Tarifes für den abgeschlossenen Planungszeitraum zum Tarif des tatsächlichen Planungszeitraumes fällig und eingezogen. Für die Zeiträume der Trainingsplanung gelten dann die aktuellen Tarife der allgemeinen Preisliste.

3.4.5 Das Trainingsabkommen beinhaltet ausschließlich Leistungen aus dem Bereich individuelle Trainingsplanung. Diese bestehen aus der Erstellung tagesgenauer, individueller Trainingspläne auf Basis der persönlichen Informationen des Vertragspartners, sowie dem Informationsaustausch zwischen Trainer und Vertragspartner zur möglichst genauen Anpassung des Trainings an die aktuellen Gegebenheiten über Telefon, Mail oder Fax.
Das Feedback muss schriftlich erfolgen. Telefongespräche sollten vorher vereinbart werden. Ein unbegrenzter Kontakt per Telefon ist nicht möglich. Alle weiteren Leistungen des PET sind kein Bestandteil dieses Vertrages.
Die Pläne werden Zyklusweise für den Zeitraum 3-4 Wochen in Ausnahmen bis 8 Wochen per Mail verschickt. Die Folgepläne werden zum Ablauf des aktuellen Planes versendet, insofern alle zur Planung notwendigen aktuellen Informationen des Vertragspartners fristgerecht vorliegen.
Stichtag ist Montag der letzten vorliegenden Trainingswoche (außer anders vereinbart).

3.4.6 Bei der Ausgabe von Schwimmplänen setzt das Professional Endurance Team die Kenntnis der Übungsausführung voraus. Andernfalls wird die Buchung von persönlichen Schwimmstunden empfohlen.

3.4.7 Das Professional Endurance Team wendet sich entschieden gegen jegliche Art von Doping.
Wir sind der Meinung das sportliche Leistungen auch fair, ohne Einnahme von verbotenen Substanzen, möglich sind.
Aus diesem Grund werden wir niemals einen Sportler zum Gebrauch dieser Mittel auffordern, animieren oder sie ihm selbst verabreichen.
Sollte ein von uns betreuter Sportler nachweislich des Dopings überführt werden, wird der Trainingsvertrag einseitig fristlos gekündigt.

3.4.8 Während Erstlaufzeiten erfolgen keine Beitragserhöhungen. Ansonsten sind Beitragserhöhungen möglich.

Erfolgen Beitragserhöhungen während einer Laufzeit (nicht Erstlaufzeit), hat der Vertragspartner das Recht den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu kündigen

Eine Nichtinanspruchnahme der Leistungen entbindet nicht von der laufenden Beitragszahlungspflicht.

Gerät der Vertragspartner länger als 4 Wochen in Zahlungsverzug wird der Gesamtbetrag bis zum Zahlungsende
sofort zur Zahlung fällig. Bis zum Ausgleich des Betrags stellt das Professional Endurance Team seine Leistung gegenüber dem Vertragspartner ein.

Bankgebühren für zurückgewiesene Lastschriften werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.

3.4.9 Mit der Unterschrift unter das Trainingsabkommen bestätigt der Vertragspartner, dass er gesund und sportlich belastbar ist. Zusätzlich zu diesem Vertrag ist ein Anamnesebogen zur Trainingsplanung mit Angaben zu akuten oder chronischen Krankheiten und sportlichen Einschränkungen auszufüllen. Diese Angaben sind wahrheitsgetreu durchzuführen. Das Professional Endurance Team behält sich vor nach Durchsicht dieser Angaben von einer Trainingsplanung abzusehen und den Vertrag aufzulösen. Wir empfehlen vor dem Abschluss eines Trainingsvertrages sich von einem Arzt die sportliche Belastbarkeit bestätigen zu lassen.


3.5 Bewegungsanalysen

3.5.1 Die Bewegungsanalysen werden nach Terminvereinbarung extern im freien Felde durchgeführt.

3.5.2 Detaillierte Auswertungen werden per Post oder E-Mail an den Auftraggeber versandt.

3.6 Personal Coaching und Gruppentraining

3.6.1 Das Personal Coaching oder Gruppentraining findet nach Terminvereinbarung im Institut des Professional Endurance Team oder an entsprechenden externen Trainingsorten statt.

3.6.2 In den Leistungen und Preisen des Professional Endurance Teams sind Leistungen externer Trainingsstätten (z.B. Eintrittspreise und Regeln für öffentliche Schwimmbäder, etc.) nicht inbegriffen und vom Kunden gesondert zu bezahlen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der externen Trainingsstätten sind zu berücksichtigen und befolgen.

3.6.3 Eintrittskosten für Trainer zu öffentlichen Trainingsstätten sind im Preis nicht inbegriffen und werden gesondert berechnet.

3.7 Veranstaltungen

3.7.1 Die Anmeldung zu Veranstaltungen des Professional Endurance Teams bedarf der Schriftform und ist unwiderruflich. Dem Teilnehmer wird nach Anmeldungseingang eine Teilnahmebestätigung per Post oder E-Mail zugesandt.

3.7.2 Mit der schriftlichen Anmeldung wird die Teilnahmegebühr fällig, die bar entrichtet oder auf das Konto des Professional Endurance Teams überwiesen werde kann. Der Teilnahmevertrag mit dem Professional Endurance Team kommt erst nach vollständigem Eingang dieser Teilnahmegebühr zustande. Davor bestehen keinerlei Ansprüche auf Teilnahme.

3.7.3 Für jede Veranstaltungen wird eine Mindestteilnehmerzahl ausgeschrieben. Das Professional Endurance Team behält sich vor, die jeweilige Veranstaltung bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten, wenn die ausgeschriebene Teilnehmerzahl bis zu diesem Zeitpunkt nicht erreicht wird. In diesem Fall werden die bisher angemeldeten Teilnehmer per E-Mail von der Absage informiert und die entrichtete Teilnahmegebühr wird in vollem Umfang zurückerstattet.

3.7.4 Für einige Veranstaltungen werden maximale Teilnehmerzahlen ausgeschrieben. Der Grund hierfür sind Durchführbarkeit der Veranstaltung bzw. eingeschränkte Platzkapazitäten der Veranstaltungsräume. Ist das Teilnehmermaximum erreicht können weitere Anmeldungen nur nach Absagen bereits gemeldeter Teilnehmer angenommen werden.

3.7.5 Für Veranstaltungen bei denen das Professional Endurance Team nur eine ausführende Position einnimmt und ein Partner als Veranstalter auftritt gelten dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die Anmeldungen dazu werden je nach Ausschreibungen entweder über den Partner oder das Professional Endurance Team abgewickelt.

3.7.6 Für einige Veranstaltungen wird ein Anmeldeschluss ausgeschrieben. Das ist das Datum bis zu dem, dem Professional Endurance Team keine Stornokosten für reservierte Zimmerkontingente berechnet werden. Anmeldungen nach diesem Datum können nur angenommen werden, wenn:
- noch freie Teilnehmerplätze existieren
- keine Übernachtung von Seiten des Teilnehmers gewünscht wird
- noch freie Zimmer kurzfristig verfügbar sind.

3.7.7 Der Vertragspartner kann grundsätzlich von dem mit dem Professional Endurance Team abgeschlossenen Vertrag vor dem Beginn der Veranstaltung zurücktreten.
Ist ein Anmeldeschluss ausgeschrieben wird die Teilnahmegebühr, bei Rücktritt bis zu diesem Anmeldeschluss, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10€ zurückerstattet.
Bei Rücktritt nach Ablauf des Anmeldeschlusses bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung werden 50% der Teilnahmegebühr einbehalten der Rest zurückerstattet.
Vom 7ten Tage an werden bei Rücktritt oder Nichtteilnahme 70% der Teilnahmegebühr einbehalten.
Bei Nennung und Teilnahme einer Ersatzperson entfallen alle Stornokosten.
Dem Vertragspartner steht es in allen Fällen frei, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.

3.7.8 Das Professional Endurance Team verpflichtet sich den Teilnehmern gegenüber zu einer Leistung, die sich nach der Inhaltsbeschreibung der ausgeschriebenen Veranstaltung richtet. Das Professional Endurance Team behält sich kurzfristige Änderungen des Inhaltes oder Zeitplanes vor, sofern diese durch kurzfristige Absagen weiterer Vertragspartner, die das Professional Endurance Team nicht zu vertreten hat, verursacht werden und dadurch der Gesamtzweck der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Dies gilt auch für den Austausch bzw. Ersatz von Gastreferenten.

4. Vergütung

4.1 Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den, für die entsprechenden Leistungen festgelegten, Preise der aktuellen Preisliste, sofern keine gesonderten Vereinbarungen der Vertragspartner bestehen. Die Preisliste ist im Institut des Professional Endurance Team einzusehen oder wird auf Wunsch zugesendet. Gesonderte Vereinbarungen bedürfen eines von beiden Vertragspartnern bestätigten Angebotes.

4.2 Die Vergütung erfolgt bar, per Überweisung auf das Konto des Professional Endurance Teams oder per Einzugsverfahren und ist im Zweifel sofort fällig.

4.3 Die Rechnungslegung erfolgt schriftlich und wird sofort ausgegeben bzw. schriftlich per Post oder E-Mail an den Auftraggeber versandt.

4.4 Abweichend zu 4.2. kann die Fälligkeit der Vergütung durch die Angabe eines entsprechenden Datums bzw. Zahlungsintervalls (z.B. monatliche Ratenzahlung) innerhalb der Rechnung bestimmt werden.

4.5 Für das Einzugsverfahren gibt der Auftraggeber auf den Trainingsvertrag seine Kontodaten an und erteilt durch seine Unterschrift den Auftrag die vereinbarten Beträge von seinem Konto einzuziehen.

4.6 Das Einzugsverfahren endet mit Ende des Vetrages.

5. Vorschuss

5.1 Das Professional Endurance Team ist berechtigt, für bereits entstandene oder voraussichtlich entstehende Kosten einen Vorschuss zu verlangen.

5.2 Zahlt der Auftraggeber den geforderten Vorschuss nach Fälligkeit nicht, ist das Professional Endurance Team berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

6. Stornierungen

6.1 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Auftrag zu stornieren. Das Professional Endurance Team ist auf jeden Fall berechtigt, Erstattung der von ihm bereits getätigten Aufwendungen von dem Auftraggeber zu verlangen.
Für die Stornierung ist ein pauschalisiertes Bearbeitungsentgelt in Höhe von 15% der Vergütung der entsprechenden Leistung durch den Auftraggeber zu zahlen, sofern für die jeweilige Leistung keine konkreten Rücktrittsbestimmungen bestehen (so z.B. Rücktritt von Veranstaltungen unter 3.7.7 bzw. Stornierung eines Trainingsabkommens unter 3.4.3).

7. Pflichten des Auftraggebers

7.1 Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur Erfüllung des Auftrages erforderlich ist.

7.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur wahrheitsgetreuen Beantwortung aller, für die Erfüllung des Auftrages, notwendigen Fragen.

7.3 Der Auftraggeber versichert mit dem Zustandekommen eines Vertrages, dass er vollkommen gesund und sportlich belastbar ist. Gesundheitliche Einschränkungen sind dem Professional Endurance Team unaufgefordert mitzuteilen.
Das Professional Endurance Team behält sich vor Aufträge auf Grund eines zu hohen Gesundheitsrisikos abzuweisen, bzw. während der Abwicklung abzubrechen.

7.4 Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die ordnungsgemäße Auftragsabwicklung beeinträchtigen könnte.

8. Haftung

8.1 Die Haftung des Professional Endurance Teams, einschließlich seiner gesetzlichen Vertreter und erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen, bei Veranstaltungen oder allen sonstigen Leistungen, bspw. Trainingsplanung und Leistungsdiagnotik, richtet sich nach den folgenden Maßgaben:

8.2 Schadensersatzansprüche gegenüber dem Professional Endurance Team, seinen gesetzlichen Vertretern und erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen infolge von Pflichtverletzungen oder wegen unerlaubter Handlungen sind auf Fälle grober Pflichtverletzung und Vorsatz beschränkt, sofern im folgenden nichts Abweichendes geregelt ist.

8.3 Eine Haftung in Folge höherer Gewalt (z.B. Streiks, Aussperrungen, Feuer, Überschwemmungen, Unwetter, Unterbrechung der Stromversorgung usw.) sowie sonstige Ursachen, die nicht vom Professional Endurance Team zu vertreten oder trotz Wahrnehmung ordnungsgemäßer Sorgfalt nicht zu verhindern sind, ist ausgeschlossen.

8.4 Die Haftungsbeschränkungen und –Ausschlüsse des Punktes 8 gelten nicht, sofern das Professional Endurance Team eine Garantiehaftung trifft, oder vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Köpers oder der Gesundheit betroffen sind.

8.5 Zur Verdeutlichung der voran stehenden Punkte wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber mit dem Zustandekommen eines Vertrages seine vollkommene Gesundheit und Sporttauglichkeit erklärt und dass seines Wissens keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Teilnahme an angebotenen Leistungen des Professional Endurance Teams bestehen.

Die Leistungsangebote des Professional Endurance Team setzen Gesundheit und Sporttauglichkeit voraus. Liegen gesundheitliche Einschränkungen vor, oder treten diese während der der Inanspruchnahme einer Leistung (wie z.B. während einer Leistungsdiagnostik) auf, verpflichtet sich der Auftraggeber zur unmittelbaren und unaufgeforderten in Kenntnissetzung der Einschränkungen bzw. Umstände gegenüber dem Professional Endurance Team.

Das Professional Endurance Team behält sich vor bei zu hohem gesundheitlichem Risiko die Leistung abzubrechen bzw. den Auftraggeber ganz oder teilweise von einer Leistung oder Veranstaltung auszuschließen. Gleiches gilt wenn der Auftraggeber wahrheitswidrige Angaben zu seiner Person und seinem Gesundheitszustand macht, auf notwendige Angaben verzichtet oder aber der begründete Verdacht besteht, dass der Auftraggeber zur Durchführung der Leistung oder Veranstaltung nicht in der Lage ist.

Bei der Ausarbeitung von Trainingsplänen betont das Professional Endurance Team, dass es sich bei der Ausgabe lediglich um Vorschläge handelt, wie der Auftraggeber sein Training gestalten kann. Die Ausarbeitung der Pläne erfolgt durch das Professional Endurance Team nach bestem Wissen und Gewissen. Die Umsetzung der Pläne entzieht sich der Kontrolle des Professional Endurance Teams. Der Auftraggeber verpflichtet sich das Training sofort zu unterbrechen, wenn es zu gesundheitlichen Problemen wie z.B. Erkrankungen, Überlastungen, Unverträglichkeiten o.ä. kommt und das Professional Endurance Team unverzüglich davon zu unterrichten, damit die Pläne angepasst werde können.

9. Versicherungsschutz

9.1 Das Professional Endurance Team versichert nicht gegen die mit den Leistungen (Leistungsdiagnostik, Trainingsplanung, Veranstaltungen, etc.) verbundenen Risiken. Es wird der Abschluss einer Haftpflicht- bzw. Unfallversicherung durch den Auftraggeber empfohlen.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Bis zur Erfüllung aller auch künftiger oder bedingter Forderungen gegen den Auftraggeber, bleibt die Ware oder abgelieferte Leistung Eigentum des Professional Endurance Team. Für bereits übergebene bzw. geleistete Leistungen behält sich das Professional Endurance Team das Eigentum daran bis die Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung vollständig unanfechtbar getilgt sind.

11. Datenschutz

11.1 Die erfassten Daten des Auftraggebers dienen ausschließlich der Erstellung der Trainingspläne sowie der Abwicklung der geschäftlichen Vorgänge. Eine Weitergabe der Kundendaten an Dritte findet nicht statt. Sie können nur von mit der Betreuung befassten Trainern des Professional Endurance Teams eingesehen werden. Alle Personendaten, die das Professional Endurance Team über Vertragspartner erhält, darunter auch alle Angaben der Anamnesebögen, dienen einer optimalen Betreuung und werden nicht an Firmen oder Dritte weitergegeben. Sämtliche Daten, die das Professional Endurance Team aus Trainings- oder Testprotokollen erhält, dürfen zur einer statistischen Auswertungen verwendet werden, können aber nicht in Verbindung mit dem Namen des Vertragspartners gebracht werden.

11.2 Der Vertragspartner überträgt dem Professional Endurance Team die Rechte an Bild- und Tonmaterial, welches während Veranstaltungen, Aktionen o.ä. des Professional Endurance Team erstellt bzw. gesammelt wird und erlaubt die Veröffentlichung zum Zwecke der Werbung.

12. Erfüllungsort

12.1 Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag, einschließlich Scheck- und Wechselverbindlichkeiten ist Georgensgmünd.

13. Gerichtsstand

13.1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung einschließlich Scheck- und Wechselforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Schwabach.

13.2.Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

14. Geltendes Recht

14.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.